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   Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 30.10.1969 - KVVG I 1/69   

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https://dejure.org/1969,15516
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 30.10.1969 - KVVG I 1/69 (https://dejure.org/1969,15516)
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, Entscheidung vom 30.10.1969 - KVVG I 1/69 (https://dejure.org/1969,15516)
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, Entscheidung vom 30. Oktober 1969 - KVVG I 1/69 (https://dejure.org/1969,15516)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekhn.de

    Art. 19 GG; Art. 5, 14,38,45,47,64 KO; § 35 KGO; §§ 2,5,17,33,35 KVVG; § 90 BVerfGG; § 65 VwGO; §§ 91,251 ZPO
    Antragsberechtigung, Feststellungsanträge, Kirchenordnungsausschuss, Kirchensynodalvorstand, Rechtsschutzinteresse, Verfassungsbeschwerde, Vetorecht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

    Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 30.10.1969 - KVVG I 1/69
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Kirchengemeinde gegen einen Teilungsbeschluss der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und gegen ein Urteil der 2. Kammer des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts durch Beschluss vom 17. Februar 1965 für unzulässig erklärt und hierbei ausdrücklich entschieden, dass innerkirchliche Maßnahmen nicht zur öffentlichen Gewalt im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG gehören (BVerfGE 18, 385 [386 f.]).

    Es kann auch kein Zweifel daran bestehen, dass die angefochtenen Beschlüsse der Synode dem innerkirchlichen Bereich zuzurechnen sind (vgl. BVerfGE 18, 385 [387 f. ]).

  • LAG München, 18.05.1953 - I 1/53
    Auszug aus Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN, 30.10.1969 - KVVG I 1/69
    Das erkennende Gericht hat wiederholt betont, dass über den Umfang des Rechtsschutzes vor dem Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht allein der kirchliche Gesetzgeber zu entscheiden hat (vgl. die Urteile vom 19. Januar 1955 - I 1/53 - und vom 26. November 1965 - I 1/65 -).
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